Bildklau – wie finden und was tun?

UrheberrechtEs herrscht viel Unsicherheit und Falschwissen zum Thema Bildklau (=Urheberrechtsverletzung an Fotografien). Und zwar auf beiden Seiten – bei den Fotografen und bei den Bild“nutzern“. Oft werd ich dazu in meinen Foto-Workshops und per Mail gefragt. Deswegen jetzt hier mal ausführlich dazu.

Der folgende Text ist ausdrücklich keine Rechtsberatung. Und nein, ich bin kein Rechtsanwalt. Ich kann Euch dazu nur von meinen Erfahrungen damit berichten. Wendet Euch deshalb in Eurem konkreten Fall bitte unbedingt an einen Fachanwalt.


W E R B U N G


Wie findet Ihr Bildklau?

Um zu überprüfen, auf welchen fremden Webseiten Eure Fotos eventuell noch so auftauchen, ausser den Webseiten und Fotocommunitys bei denen Ihr sie selbst hochgeladen habt, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

—> Google Reverse Bildersuche

und hier ausführlich zur Bedienung und Hintergrund. Das bekannteste Tool, bewährt und einfach. Klickt auf das „Kamera-Symbol“ in der Google-Bildersuche , und ladet entweder Euer zu suchendes Bild (möglichst verkleinert) von Eurem Computer hoch („Bild hochladen“) oder klickt Euch zum Direktlink des gesuchten Bildes („Bild-URL einfügen“). In einigen Browsern kann man ganz zeitgemäss das zu suchende Biild auch direkt auf das Google-Suchfeld ziehen.

Das Ergebnis dieser Suche zeigt Euch, sofern vorhanden, Ergebnisse und Webseiten an, wo Euer gesuchtes Bild auftaucht – auch Eure Eigenen. Klar, Google weiss ja (noch) nichts Genaueres 😉

Wer den Firefox-Browser nutzt, kann ein Plugin installieren, welches Euch die Bedienung, vor allem bei vielen zu suchenden Bildern, über die rechte Maustaste einfacher macht. Diese umgekehrte Bildersuche gibts auch für das Smartphone.

Wenn Ihr Eure Bilder auf fremden Webseiten entdeckt, müsst im Einzelfall sehr sorgfältig prüfen, ob jemand Euer Foto unberechtigt verwendet oder nicht. Einige Fotocommunitys (und sogar einige Bildagenturen) bieten sog. „Lizenzmodelle“, bei denen unter ganz bestimmten Bedingungen (zB Namensnennung des Fotografen) eine kostenlose Nutzung Eurer dort gezeigten Bilder in gewissem Rahmen möglich ist. Es ist selbstverständlich Eure alleinige Entscheidung, Euch dort anzumelden und/ oder Eure Bilder zu verschenken – seht Euch aber vor Anmeldung genau an, wie die Regelungen auf der jeweiligen Online-Plattform sind, welche Einstellungen und Häkchen Ihr bei Anmeldung setzen müsst usw.

Welche Rechte habt Ihr als Fotograf?

Wenn Ihr mit den beschriebenen Suchmethoden nun Bilder von Euch auf fremden Webseiten gefunden habt und Ihr Euch sicher seid, dass der Verwender kein Nutzungssrecht erworben haben kann, kommt der nächste Schritt.

Copyright Symbol Computer Button

Möchte jemand ein Bild von Euch verwenden, habt Ihr als Fotografen (Urheber), einfach gesagt, grundsätzlich zwei Rechte: Zahlung einer Lizenzgebühr an Euch, sowie Nennung Eures Namens beim Bild.

Genau genommen verkauft Ihr übrigens kein „Bild“ und auch kein „Urheberrecht“, sondern ein für jeden Verkauf mehr oder weniger genau zu beschreibendes „Nutzungsrecht“ für Eure Bilddatei. Etwa zur Verwendung auf einer Webseite, zum Druck einer Einladungskarte, eines Posters, einer Briefmarke 😉 usw.. Die Höhe der Lizenzgebühr ist dabei entweder vorgegeben (etwa bei Online-Bildagenturen, wenn Ihr dort verkauft), (meistens) Verhandlungssache (immer alles schriftlich gegenseitig bestätigen!), oder orientiert sich (vor allem vor Gericht) an der sogenannten „MFM„.

Mopst nun jemand Euer Bild unerlaubt und verwendet es, stellt dies eine Verletzung dieser Eurer Rechte dar. Auch wenn er Euren Namen zum geklauten Bild geschrieben hat. Auch die Angabe der Bildquelle begründet für sich keine Nutzungslizenz.

Wenn Ihr diesen Bildklau entdeckt, sichert die Daten, macht Screenshots, sichert die Grafikinfo Eures Browsers dazu usw. Über archive.org könnt Ihr manchmal auch noch rauskriegen, wie lange jemand Euer Bild schon verwendet, dort werden automatisch viele Webseiten-Screens mehr oder weniger regelmässig gespeichert.

Als Urheber Eures Bildes könnt Ihr nun im ersten Schritt außergerichtlich per Abmahnung, Unterlassungserklärung und Rechnung Eure Ansprüche gegen den Verletzer geltend machen. Führt dies nicht zum Erfolg (vollständiges Entfernen der Fotografie durch den Rechteverletzer, Unterschreiben der Unterlassungserklärung und fristgerechter Zahlung des Schadensersatzes), könnt Ihr Eure Ansprüche per einstweiliger Verfügung (Unterlassung) und in letzter Konsequenz einer Klage vor Gericht (Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz) einfordern.

Fast jeder Fall von Bildklau ist individuell: Die unerlaubte Verwendung Eures privat geknipsten und zB bei Facebook gezeigten Handy-Sefies vor einer bekannten Sehenswürdigkeit in einer x-beliebigen Stadt, wird dabei anders betrachtet als das Herunterladen etwa eines aufwendig erstellten Panoramas. Wenn Ihr von Euren Fotos lebt (also ein entsprechendes Gewerbe betreibt), wird der Bildklau nochmals anders bewertet als wenn Ihr „nur so nebenbei“ fotografiert. Auch Art der Verwendung und Dauer spielen eine Rolle.

Generell gilt, dass Ihr bei deutschen Firmen, die eine deutsche Webpräsenz betreiben und dort Euer Bild ungefragt verwenden, gute Chancen auf Durchsetzung Eures Rechts habt. Wenn Ihr ein Bild von Euch etwa auf einer russischen oder japanischen Webseite entdeckt, nehmt es hin und vergesst es….

Die Praxis…

Ich kann da ja nur für mich sprechen, und ich bin von dieser Klauerei ziemlich genervt. Wenn eine gewerbliche Webseite sich an meinen Bildern einfach so bedient, oder andere ihr eigenes Produkt mit Hilfe meiner Bilder bewerben, bin ich nicht gewillt, das unter den Tisch fallen zu lassen.

Dabei ist die gesamte Bandbreite menschlicher Untiefen vertreten…das allein wäre schon ein Kapitel für sich:

Da sind die Einsichtigen, die aus lauter „Unwissenheit“ oder „Unachtsamkeit“ („keine Ahnung wo ich das Bild her habe“) gehandelt haben, sich meist entsprechend umgänglich und lösungsorientiert zeigen, das Bild löschen und den Schadensersatz bezahlen. Ab und zu entschuldigt sich jemand auch tatsächlich mal direkt.

Und da sind die Uneinsichtigen, die das gar nicht verstehen wollen, sich ertappt fühlen und damit nicht umgehen können, sogar noch die für sie teure juristische Auseinadersetzung gegen mich führen. Ab und zu werd ich in diesen Angelegenheiten leider auch mit beleidigenden oder sogar bedrohenden Nachrichten zugetextet, auch wenn das selten ist.

Eher harmlose, aber immer wieder gern genommene Sprüche sind beispielsweise:

  • „Warum zeig du dann deine Bilder im Netz, dazu zwingt Dich doch  keiner“
  • „Das ist doch auch Werbung für Dich“ . Siehe dazu stellvertretend für alle auch das hier...[mit freundlicher Genehmigung von Ralph Ruthe]
  • „Die Fotos haben Sie doch sowieso gemacht da kann ich die doch kostenlos benutzen“
  • „so toll dass ich dafür bezahlen muss sind Ihre Fotos nun auch wieder nicht“
  • „wir haben leider kein Geld möchten Ihr Foto aber trotzdem verwenden“

Manchmal frage ich diese Leute, mit was sie ihr Geld so verdienen und ob sie mir ihre jeweilige Dienstleistung und/ oder Produkt denn auch kostenlos zur Verfügung stellen. Meistens sind die Leute dann beleidigt oder antworten nicht mal mehr 😉

Trotzdem hoffe ich ja immer noch, so günstig zu einem schicken und repräsentativen Loft in bester Citylage zu kommen, indem ich einfach so ein leerstehendes Luxusloft einziehe. Die gibts in Berlin ja reichlich. Und wenn ich dann dabei erwischt werde, vielleicht erst nach einem halben Jahr, mecker ich den Eigentümer erstmal an und beleidige ihn. Schliesslich hat er das Haus ja sowieso gebaut und dazu gezwungen hat ihn auch keiner, und Werbung für ihn könne ich ja auch machen, obwohl seine Wohnung ja nun so toll doch nicht ist.

Wer den Sarkasmus nicht versteht, verlässt bitte jetzt meine Webseite.

Fakt ist:

Wer heutzutage nicht weiss, dass u.a. Fotografien im Internet eben NICHT grundsätzlich zur freien kostenlosen und ungefragten Verwendung zur Verfügung stehen, ist selber Schuld und sollte sich eigentlich ebenso hier einfinden. #Neuland ist das alles schon lange nicht mehr.

Wie vor Bildklau schützen?

Es ist so gut wie unmöglich, sich vollkommen gegen Bildklau im Internet zu schützen. So kann man zwar auf der eigenen Webseite den beliebten „Rechtsklick“ per Maus unterbinden, eine Grafik herunterzuladen ist aber auch dann noch mit technisch einfachen anderen Mitteln problemlos möglich. In den üblichen Fotoforen, wo man seiner Bilder so zeigt, ist das Herunterladen der Bilder meist auch problemlos möglich. Selbst vor Screenshots (etwa aus Bildershows in Flashplayern) schrecken Bilderdiebe nicht zurück.

Zur Vermeidung des Bildklaus setzen manche Fotografen grosse Logos in ihre im Web gezeigten Bilder, andere verkleinern die Bilder so stark dass man kaum noch etwas erkennt.

Ich bin kein Freund dieser Logos, die teils das Motiv aufdringlich überdecken. Klar, das so „verzierte“ Bild klaut keiner mehr, aber die visuelle Wirkung des eigentlichen Motivs ist durch so ein übergrosses Logo dann auch völlig dahin.

Um Eure Bilder in guter Qualität auf Webseiten darzustellen, müsst Ihr sie nicht in voller Originalgrösse hochladen. Viele Webseiten komprimieren beim upload sowieso, meistens sehen diese automatischen Verkleinerungen dann grauslich aus. Verkleinert und optimiert Eure Dateien für die Webdarstellung vorher selber in einem geeigneten Bildbearbeitungsprogramm, und speichert das extra und vor allem in wesentlich kleinerer Dateigrösse ab. Überprüft vorher die Anforderungen der jeweiligen Webseiten. Druckfähige Dateien in voller Grösse haben in Foren, Fotocommunities usw nichts verloren.

Webseiten und andere, die ungefragt Eure Bilder benutzen, gehören ganz sicher nicht zu den Bedürftigen. Diese Firmen und Menschen tun es entweder aus Unwissenheit, oder aus Berechnung. Denn scheinbar ist das Risiko ertappt zu werden und dann eben die Strafe zu bezahlen, immer noch günstiger, als ordnungsgemäss von vorneherein alle Bilder korrekt zu lizensieren.

Nochmal der Hinweis – das ist keine Rechtsberatung, sondern nur ein Erfahrungsbericht. Wendet Euch bitte im konkreten Fall unbedingt an einen Fachanwalt.

Fotos/ Grafiken: Wortwolke: fotodo/ fotolia.com; Copyrighttastatur: niroworld/ fotolia.com;

Workshop zum Thema „Fotorecht“

Das Thema „Fotorecht“ in seiner Vielfältigkeit ist für viele Fotografen immer noch ein unbekanntes, oft ignoriertes und schwer zu durchblickendes Thema. Dabei kommt wirklich jeder, der engagiert fotografiert, in irgendeiner Form eher früher als später damit in Berührung. Dies gilt gleichermaßen für Hobby- und Profifotografen, die mit dem Verkauf ihrer Bilder und Dateien ihr Geld verdienen. Zunächst geht es in dem Workshop um EURE Rechte: Was tun bei einer unberechtigten Nutzung Eurer Bilder – insbesondere im Internet? Soll ich gleich einen Anwalt einschalten oder mich zunächst selbst darum kümmern? Wie sichere ich Beweise? Was sagen Gerichte dazu?


Workshopangebot enthält Werbung zu einem Workshop – Partner


Außerdem: Wo liegen die „teuren Fallen“ für Euch? Ob es um das Recht am eigenen Bild und dessen Durchsetzung geht, oder die Rechte anderer Personen oder Dinge, die man so fotografieren kann (oder eben auch nicht…).

Oft werde ich in meinen anderen Workshopsoder per email zu diesen und ähnlichen Themen befragt – als Nichtjurist kann und darf ich aber dazu gar keine Auskunft oder gar Rechtsberatung geben.

Um dennoch etwas Licht in die ganze Materie zu bringen, biete ich daher in Zusammenarbeit mit dem auf Medien- und Urheberrecht spezialisierten Anwalt Daniel Hoch, Mitinhaber der auf diesem Gebiet ebenso renommierten Berliner Kanzlei PIXEL.LAW einen entsprechenden Workshop an.

pl-logo

Erfahrt aus kompetenter Quelle direkt von Herr RA Daniel Hoch, was Ihr selber beim Fotografieren beachten müsst, wo Eure Rechte liegen und wie Ihr diese durchsetzen könnt.

Der Workshop besteht dabei NICHT aus einem mehrstündigen Monolog des Anwalts! Zwar versuchen wir, dem Abend eine gewissen Struktur zu geben, im Kern geht es aber um Eure Fragen und den Dialog mit Euch!

 Was wird geboten?

Zunächst wird Herr RA Hoch einen etwa 45-minütigen Vortrag halten, und dabei grundsätzliche Fragen beleuchten und entsprechende Hinweise geben.

Stichworte im Workshop sind Begriffe wie „Panoramafreiheit“, Gruppenaufnahmen in der Öffentlichkeit, was ist „Beiwerk“, „Soziale Netzwerke und Bildrechte“, Grundsätze des Foto-Urheberrechts.

Im Wesentlichen gliedert sich dies in drei Abschnitte:

I. Eure Rechte – nämlich die an Eurem Bildmaterial.

MFM-Liste, deren Anwendung, ggf. Durchsetzung Eurer Ansprüche gegen eine Urheberrechtsverletzung an einem Bild von Euch.

II. Was müsst Ihr beachten und wo lauern die Fallen?

Welche Persönlichkeitsrechte müsst Ihr bei anderen beachten? Was darf man fotografieren?

III. Ausgestaltung von Lizenzverträgen, Nutzungsrechten, „Model-Releases“

Z.B. bei der People- und Street-Fotografie. Warum darf man nicht jedes Gebäude fotografieren bzw. nicht veröffentlichen bzw. entsprechende Bilder zum Verkauf anbieten (z.B. Eiffelturm bei Nacht)?

Nach diesem Vortrag mit einer Fülle von Informationen, haben alle Teilnehmer Gelegenheit, weiterführende Fragen zu stellen. Bitte macht Euch klar, dass dabei zu ggf. laufenden Verfahren keinerlei Stellung genommen werden kann, und auch keine abschließende Rechtsberatung in jedem Einzellfall vorgenommen werden kann. RA Hoch bespricht jedoch Eure Fragen mit Euch, und informiert dann, wie im Einzelfall weiter vorgegangen werden sollte. Auch wenn ihr Euch unsicher seid, ob, wo und wie Ihr z.B. Eure People-Fotos rechtsicher veröffentlichen oder verkaufen könnt, steht RA Hoch gern für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Nochmal der Hinweis: ein Motto in meinen Foto-Workshops lautet immer „aus der Praxis für die Praxis“ – und so läuft es auch beim Foto-Recht-Workshop.

Grundlagen werden vermittelt, aber bei Getränken und Snacks in lockerer Atmosphäre in Berlins Mitte wird die juristische Materie zu einem interessanten Thema – Ihr lernt Eure Rechte kennen und vermeidet teure Fehler!

Wann, wo und wie lange?

Am jeweiligen auf der Webseite benannten Termin.

Der Foto-Recht-Workshop findet weniger häufig statt als meine anderen Workshops , bitte berücksichtigt dies!

Ort: In den Räumen der Kanzlei PIXEL.LAW in der Klosterstrasse in Berlin-Mitte, Nähe Berlin Alexanderplatz. Sehr gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die Parkplatzsituation direkt vor der Kanzlei ist abends auch entspannt (aber gebührenpflichtig).

Begrüßung ist um 17:30 Uhr, spätestens18 Uhr beginnen wir. Meine Wenigkeit ist natürlich ebenfalls anwesend, zur Not bin ich das Tellertaxi 😉

Gegen 21 Uhr fangen wir an, den Abend zu beenden.

Kosten und Leistung

Preis pro Person und Workshop: 199 Euro (incl. Mehrwertsteuer)

Im Preis enthalten:

Skript des Vortrages von Herr RA Hoch: Dieses Papier enthält stichpunktartig die wichtigsten Fakten des folgenden Vortrages. Ihr erhaltet das Papier zu Beginn, und es ist genug Platz für Notizen usw.

Außerdem erhaltet Ihr die anwaltlich geprüfte, rechtssichere Vorlage je eines Model-Releases und einer Objektfreigabe. Nicht irgendein aus dem Netz heruntergeladenes möglicherweise unklares Pseudo-Release, sondern eine juristisch korrekt ausformulierte jeweilige Nutzungsrechte-Vereinbarung, in die Ihr dann später nur noch die Daten Eurer jeweiligen Models bzw Eigentümer/ Rechteinhaber eintragen müsst. Sichert Euch ruhige Nächte und das Vermeiden späterer Rechtsstreitigkeiten!

Getränke, Knabbersnacks

NICHT enthalten sind die Anreise und eventuelle Übernachtungskosten.

Anmeldung

Wie bei mir üblich, Anmeldung und Fragen einfach und formlos per email oder mein Kontaktformular.

>> Anfrage/ Buchung per email <<

Wer mag, kann sich in Kürze auch über die Webseite der Kanzlei PIXEL.LAW  anmelden. Kommt dann auch bei mir an.

Bitte in jedem Fall unbedingt Euren vollständigen Namen, Postadresse, Telefonnummer sowie Anzahl der Personen mitteilen.

 Weitere notwendige Infos erhaltet Ihr nach Zahlung mit der Terminbestätigung.

Der Workshop findet nur statt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von vier Personen zusammenkommt (wovon wir wie immer ausgehen;-))

Wird diese Zahl bis eine Woche vor dem jeweiligen Workshoptermin nicht erreicht, erhalten alle zuvor für diesen Termin angemeldeten Teilnehmer den Betrag in voller Höhe sofort zurück, der Workshop findet dann nicht statt. Alternativ können die gebuchten Teilnehmer sich auf den nächsten Fotorecht-Workshop umbuchen lassen.

Die maximale Teilnehmerzahl begrenzen wir auf acht Personen – so bleibt für jeden genug Zeit.

Bei bloßer Nichtteilnahme durch Euch nach Buchung und Bezahlung, erfolgt keine Rückzahlung.


Dieser Workshop wird durchgeführt in Zusammenarbeit mit der Kanzlei pixel.law – http://www.anwalt-fotorecht-berlin.de/


Alle meine Foto-Workshops könnt Ihr auch

als Gutschein verschenken.

Mehr Inforrmationen dazu gibt es hier!

Ihr seid eine Freundesclique und wollt zusammen einen meiner Workshops buchen? Anfragen für Betriebsgruppen, Vereine, Clubs, Schulklassen usw. stellt Ihr bitte hier !


Für alle weitere Fragen oder Buchung mailt mir einfach oder benutzt das Kontaktformular !


Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) , für Workshops insbesondere §§4 ff., könnt Ihr beachten – müsst ihr aber nicht ;-) Steht auch nichts anderes drin als das Gesetz es sowieso vorschreibt. Auf das Widerrufsrecht in § 4.3. meiner AGB habe ich damit hingewiesen. Bei mir läuft allerdings immer alles fair ;-) , so dass wir uns nicht mit juristischen Winkelzügen und anderen Spitzfindigkeiten auseinandersetzen müssen  (und auch nicht wollen).


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